Terms and Conditions for SaaS
1 Anwendbarkeit und Vertragsgegenstand
1.1 Anwendbarkeit
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Support- und Zusatzleistungen („Support-Bedingungen“) gelten für jede Vereinbarung („Support-Vertrag“) zwischen dem Dienstleister (wie unten definiert) und dem Kunden gemäß Bestellformular („Kunde“) in Bezug auf Support- und/oder Zusatzleistungen (wie unten definiert) für die SaaS-Lösung von flair.hr (wie in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen für SaaS von flair.hr definiert).
1.2 Dienstleister
Leistungen können durch flair.hr, ein verbundenes Unternehmen von flair.hr oder einen autorisierten Anbieter erbracht werden (jeweils ein „Dienstleister“). „flair.hr“ bezeichnet die flair.hr GmbH, c/o The BYRO, Müllerstraße 27, 80469 München. „Verbundenes Unternehmen“ bezeichnet jedes Unternehmen oder jede juristische Person, die flair.hr kontrolliert, von flair.hr kontrolliert wird oder unter gemeinsamer Kontrolle mit flair.hr steht oder eine Rechtsnachfolge-Einheit davon ist. Ein Unternehmen gilt als kontrollierend, wenn es (i) direkt oder indirekt 50 % oder mehr der Stimmrechte oder Beteiligungen hält, (ii) mehr als die Hälfte der Geschäftsführer bestellen kann oder (iii) durch Vertrag oder anderweitig die Geschäfte des Unternehmens steuern kann. „Autorisierter Anbieter“ bezeichnet jede Person oder jedes Unternehmen, das von flair.hr zur Erbringung von Leistungen gemäß diesen Support-Bedingungen autorisiert wurde.
1.3 Geschäftskunden
Diese Support-Bedingungen gelten ausschließlich für Unternehmen, juristische Personen des öffentlichen Rechts sowie öffentlich-rechtliche Sondervermögen im Sinne des § 310 Abs. 1 BGB sowie für gewerbliche oder freiberufliche Kunden.
1.4 Ausschluss von Kundenbedingungen
Diese Support-Bedingungen gelten ausschließlich. Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Kunden werden nur Vertragsbestandteil, wenn der Dienstleister diesen ausdrücklich vorab schriftlich zugestimmt hat.
1.5 Zusätzliche Bedingungen
Zusätzlich zu den Leistungen nach diesen Support-Bedingungen können weitere Leistungen mit eigenen Bedingungen erbracht werden:
(a) SaaS-Leistungen unterliegen den SaaS-AGB von flair.hr.
(b) Implementierungsleistungen unterliegen den entsprechenden AGB für Implementierungsleistungen.
(c) Der Zugriff auf und die Nutzung der Salesforce-Plattform sowie die Nutzung von Salesforce-Produkten und -Dienstleistungen unterliegen den Vereinbarungen und Nutzungsbedingungen für Produkte und Dienstleistungen von Salesforce, die unter https://www.salesforce.com/company/legal/customer-agreements/ verfügbar sind („Salesforce-Bedingungen“).
Falls der Kunde noch kein Salesforce-Kunde ist und flair.hr mit der Einrichtung eines Salesforce-Kontos beauftragt hat, damit der Kunde die flair.hr SaaS-Lösung nutzen kann, gelten die entsprechenden Salesforce-Bedingungen ebenfalls und werden mit der Übermittlung des Bestellformulars an flair.hr rechtsverbindlich für den Kunden.
2 Support-Vertrag
2.1 Support-Vertrag. Ein Support-Vertrag besteht aus diesen Support-Bedingungen sowie (sofern anwendbar):
(a) dem Bestellformular („Order Form“);
(b) dem Leistungsumfang („SOW“);
(c) dem Service Level Agreement für Premium Support („PSLA“)
(d) dem Auftragsverarbeitungsvertrag („DPA“)
(e) allen darin referenzierten Dokumenten
2.2 Widersprüche. Im Falle eines Widerspruchs zwischen diesen SaaS-Bedingungen und einem der in Abschnitt 2.1 genannten Dokumente haben die Regelungen im Bestellformular Vorrang vor diesen SaaS-Bedingungen. Die Regelungen im Service Level Agreement haben Vorrang vor den Bestimmungen dieser SaaS-Bedingungen, soweit Service Levels betroffen sind. Mit Ausnahme des DPA haben diese SaaS-Bedingungen Vorrang vor allen anderen in diesen SaaS-Bedingungen genannten Dokumenten.
2.3 Mehr anzeigenWeniger anzeigenLeistungsbeschreibung. Umfang, Art und Eigenschaften der Leistungen sind in einer Leistungsbeschreibung oder anderen Dokumenten beschrieben, die dem jeweiligen Bestellformular beigefügt oder darin referenziert sind („Leistungsbeschreibung“). Die Leistungsbeschreibung stellt keine Zusicherung bestimmter Eigenschaften und keine Garantie dar und darf in keinem Fall entsprechend ausgelegt werden.
3 Abschluss des Support-Vertrags
3.1 Vertragsparteien
Für die Nutzung der von flair.hr bereitgestellten Leistungen schließt der Kunde den Vertrag ausschließlich mit flair.hr ab. Salesforce, Inc. ist keine Vertragspartei in Bezug auf die von flair.hr angebotenen und erbrachten Leistungen.
3.2 Bestellformular
flair.hr stellt dem Kunden ein Bestellformular („Order Form“) zur Verfügung, das zur Aufgabe einer Bestellung an flair.hr übermittelt werden kann. Alle von flair.hr in einem Bestellformular abgegebenen Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Sie werden erst mit der Annahme des Bestellformulars durch flair.hr gemäß Abschnitt 3.3 verbindlich.
3.3 Vertragsschluss
Der Kunde kann durch Übermittlung eines Bestellformulars unter Bezugnahme auf diese SaaS-Bedingungen ein Angebot abgeben. Der SaaS-Vertrag kommt mit der Annahme des jeweiligen Bestellformulars durch flair.hr zustande und gilt ab dem Wirksamkeitsdatum („Effective Date“).
3.4 Zusatzvereinbarungen und Änderungen
Zusätzliche Vereinbarungen zum SaaS-Vertrag bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform sowie eines ausdrücklichen Verweises auf den jeweiligen SaaS-Vertrag. Änderungen eines von flair.hr angenommenen Bestellformulars bedürfen ebenfalls der Textform und gelten ausschließlich für das jeweilige Bestellformular, für das die Änderung vereinbart wurde. Leistungen, die nicht von diesen SaaS-Bedingungen umfasst sind, bedürfen einer gesonderten Vereinbarung zwischen flair.hr und dem Kunden.
4 Gebühren und Zahlung
4.1 Gebühren
Der Kunde zahlt die Gebühren für die SaaS-Lösung gemäß Bestellformular sowie alle dort aufgeführten weiteren Gebühren („Gebühren“).
4.2 Rechnungsstellung
Die Gebühren werden dem Kunden gemäß den Bedingungen des angenommenen Bestellformulars sowie diesen SaaS-Bedingungen in Rechnung gestellt.
4.3 Fälligkeit
Sofern nicht anders vereinbart, sind Rechnungen innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug auf das im Bestellformular angegebene Konto von flair.hr zu zahlen. Alle Beträge verstehen sich zuzüglich Steuern und sonstiger Abgaben.
4.4 Aussetzung der Leistungen
Befindet sich der Kunde gemäß diesen SaaS-Bedingungen mit einer Zahlung in Verzug, ist flair.hr nach vorheriger Mahnung unter Setzung einer angemessenen Frist berechtigt, sämtliche Leistungen aus dem SaaS-Vertrag auszusetzen, solange der Zahlungsrückstand besteht. flair.hr wird den Kunden in der Mahnung auf die drohenden Folgen des Zahlungsverzugs hinweisen. Die Verpflichtung zur Zahlung der Gebühren bleibt während der Aussetzung der Leistungen bestehen.
4.5 Verzugszinsen
Der Kunde schuldet für die Dauer des Verzugs Verzugszinsen. Der Zinssatz beträgt neun Prozentpunkte über dem jeweils geltenden Basiszinssatz.
4.6 Aufrechnung
Der Kunde ist nur berechtigt, mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufzurechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht auf solche Forderungen zu stützen.
4.7 Preisänderungen
flair.hr behält sich das Recht vor, die Preise für die Leistungen einseitig festzulegen und anzupassen. Soweit der Kunde einen gültigen SaaS-Vertrag mit flair.hr abgeschlossen hat, kann flair.hr die Gebühren nach billigem Ermessen einmal jährlich entsprechend der Entwicklung der für die Gebührenkalkulation maßgeblichen Kosten erhöhen, jedoch um höchstens 10 %. Eine Gebührenerhöhung kann insbesondere erfolgen, wenn sich Kosten für Hosting-Anbieter oder Beschaffung verändern. Kostensteigerungen in einem Bereich (z. B. Hosting-Gebühren) dürfen nur insoweit berücksichtigt werden, als sie nicht durch sinkende Kosten in anderen Bereichen (z. B. Personalkosten) ausgeglichen werden. Bei Kostensenkungen wird flair.hr die Gebühren entsprechend reduzieren, soweit diese nicht durch Kostensteigerungen in anderen Bereichen kompensiert werden. flair.hr informiert den Kunden mindestens drei Monate vor Inkrafttreten einer Gebührenerhöhung in Textform über die Änderung. Widerspricht der Kunde der Erhöhung nicht, kann er den SaaS-Vertrag innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Mitteilung in Textform außerordentlich zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Gebührenerhöhung kündigen („Sonderkündigungsrecht“). Kündigt der Kunde den SaaS-Vertrag nicht innerhalb dieser Frist, gilt die Gebührenerhöhung als akzeptiert und die erhöhten Gebühren gelten für die verbleibende Laufzeit des SaaS-Vertrags.
5Bereitstellung der SaaS-Lösung
5.1 Bereitstellung der SaaS-Lösung
flair.hr stellt dem Kunden die SaaS-Lösung für die Dauer der Laufzeit des SaaS-Vertrags zur Verfügung und ermöglicht dem Kunden sowie der im Bestellformular vereinbarten Anzahl autorisierter Nutzer („Autorisierte Nutzer“), die SaaS-Lösung und deren Funktionen zu nutzen, Daten zu speichern und zu verarbeiten sowie die daraus resultierenden Ergebnisse abzurufen.
5.2 Hosting und Übergabepunkt
flair.hr betreibt die SaaS-Lösung auf Servern in Rechenzentren, die über das Internet für den Kunden erreichbar sind. Der Übergabepunkt für die von flair.hr bereitgestellte SaaS-Lösung ist der Routerausgang zum Internet der von flair.hr genutzten Rechenzentren. flair.hr ist nicht verantwortlich für die Internetanbindung des Kunden, die Aufrechterhaltung der Netzwerkverbindung oder die Beschaffung und Installation der vom Kunden benötigten Hard- und Software.
5.3 Dokumentation
flair.hr stellt dem Kunden eine allgemeine Dokumentation zur Nutzung der SaaS-Lösung zur Verfügung.
5.4 Wartung und Support
Wartung und Support im Zusammenhang mit der SaaS-Lösung richten sich nach den Bestimmungen in Abschnitt 7.
5.5 Versionen und Updates
flair.hr stellt dem Kunden die SaaS-Lösung in der jeweils aktuellen Programmversion zur Verfügung. Der Funktionsumfang der SaaS-Lösung zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses ergibt sich aus dem Bestellformular und der Leistungsbeschreibung. flair.hr entwickelt die SaaS-Lösung fortlaufend weiter und verbessert sie durch neue Programmversionen (Updates, Releases). flair.hr stellt die Updates und/oder Upgrades bereit, die erforderlich sind, um die Vertragskonformität der SaaS-Lösung aufrechtzuerhalten. Dies umfasst insbesondere Sicherheitsupdates und Sicherheitsupgrades.
5.6 Änderungen
flair.hr ist berechtigt, jedoch nicht verpflichtet, die SaaS-Lösung zu ändern, insbesondere um sie an den technologischen Fortschritt anzupassen. flair.hr behält sich das Recht vor, einzelne Teile der Leistungen zu ändern oder einzustellen. flair.hr kann die SaaS-Lösung jederzeit ändern, sofern dadurch Funktionalität oder Sicherheitsmerkmale nicht beeinträchtigt werden. Der Kunde wird von flair.hr per E-Mail über wesentliche Updates informiert. flair.hr wird den Kunden mindestens zwei (2) Wochen im Voraus über wesentliche Änderungen informieren, die die Funktionalität der SaaS-Lösung betreffen.
1. Bei laufenden Abonnements darf flair.hr die Funktionalität der SaaS-Lösung nur verschlechtern oder die SaaS-Lösung nur einstellen, wenn:
(i) gesetzliche Anforderungen dies erforderlich machen; (ii) eine Vertragsbeziehung mit einem Anbieter von Software und/oder Dienstleistungen endet, die für die Leistungserbringung wesentlich sind; und/oder (iii) Sicherheitsrisiken bestehen. flair.hr wird den Kunden mindestens sechzig (60) Tage vor Inkrafttreten einer wesentlichen Funktionseinschränkung oder Einstellung der SaaS-Lösung informieren. Der Kunde kann die Nutzung der geänderten SaaS-Lösung bis dreißig (30) Tage vor Inkrafttreten der Änderung kündigen. Im Falle einer Kündigung oder Einstellung der SaaS-Lösung erstattet flair.hr keine bereits im Voraus gezahlten Beträge für die verbleibende Laufzeit des Abonnements. flair.hr ist nicht verpflichtet, frühere Versionen der SaaS-Lösung vorzuhalten.
5.7 Überwachung
flair.hr darf die Nutzung der SaaS-Lösung durch den Kunden zu internen Zwecken überwachen, insbesondere: (i) aus Sicherheits- und Verfügbarkeitsgründen; (ii) zur Sicherstellung der Einhaltung dieser SaaS-Bedingungen oder eines SaaS-Vertrags; (iii) zur Erkennung, Verhinderung und Unterbindung einer Nutzung der SaaS-Lösung, die gegen Nutzungsbeschränkungen verstößt; und (iv) um dem Kunden – im Einklang mit geltendem Recht – weitere Produkte oder Dienstleistungen anzubieten, die noch nicht Teil der SaaS-Lösung sind. flair.hr kann Nutzungsinformationen außerdem in aggregierter Form verwenden, um die SaaS-Lösung oder andere Produkte und Dienstleistungen von flair.hr zu verbessern.
5.8 Einschränkungen
Die Verpflichtungen gemäß den Abschnitten 5.1 bis 5.5 gelten nicht, soweit eine Nichtkonformität darauf zurückzuführen ist, dass die SaaS-Lösung entgegen den Anweisungen von flair.hr genutzt wurde oder Änderungen bzw. Anpassungen an der SaaS-Lösung durch andere Parteien als flair.hr oder deren autorisierte Auftragnehmer oder Vertreter vorgenommen wurden.
6 Pflichten des Kunden
6.1 Datenverbindung
Der Kunde richtet auf eigene Kosten die Datenverbindung über das Internet zwischen seiner Hardware und dem von flair.hr definierten Übergabepunkt ein. Der Kunde ist allein verantwortlich für den Betrieb und die Wartung dieser Datenverbindung und trägt sämtliche damit verbundenen Kosten.
6.2 Zugang
Der Kunde verpflichtet sich: (i) Zugangsdaten sorgfältig aufzubewahren, vor unbefugtem Zugriff zu schützen und eine Nutzung durch Dritte zu untersagen; (ii) auf die Leistungen ausschließlich über das von flair.hr im Rahmen des SaaS-Vertrags bereitgestellte Kundenkonto zuzugreifen; (iii) keine Authentifizierungs- oder Sicherheitsmaßnahmen zu umgehen oder offenzulegen; und (iv) keine falsche Identität oder Zugangsdaten anderer Personen zu verwenden, um Zugriff auf Konten zu erhalten. Erhält der Kunde Kenntnis davon, dass Zugangsdaten unrechtmäßig erlangt wurden oder missbräuchlich verwendet werden könnten, hat er flair.hr unverzüglich zu informieren.
6.3 Unzulässige Nutzung
Der Kunde darf die Leistungen ausschließlich zu rechtmäßigen Zwecken und nicht unter Verstoß gegen geltende Gesetze oder Vorschriften nutzen. Darüber hinaus ist es dem Kunden untersagt, die Leistungen: (a) zur Schädigung, Belästigung, Beleidigung oder Einschüchterung von Personen zu verwenden; (b) für Inhalte zu nutzen, die nicht den Anforderungen gemäß Abschnitt 6.4 entsprechen; (c) für unerwünschte Werbung oder Spam zu verwenden; (d) vorbehaltlich dieser SaaS-Bedingungen die SaaS-Lösung an Dritte zu lizenzieren, zu vermieten, zu verkaufen oder anderweitig kommerziell zugänglich zu machen; (e) unbefugten Zugriff auf die SaaS-Lösung zu erlangen oder Dritten dabei zu helfen; (f) konkurrierende Produkte oder Dienstleistungen auf Basis der SaaS-Lösung zu entwickeln oder die SaaS-Lösung zu dekompilieren, zurückzuentwickeln oder anderweitig zu analysieren; oder (g) flair.hr Schäden oder Haftungsrisiken zu verursachen. Der Kunde darf die SaaS-Lösung oder Teile davon nicht vervielfältigen, kopieren oder weiterverkaufen und keine Systeme oder Netzwerke beeinträchtigen, auf denen die SaaS-Lösung betrieben wird. flair.hr behält sich das Recht vor, bei Verstößen gegen diese Regelung den Zugriff des Kunden oder autorisierter Nutzer auf die Leistungen auszusetzen.
6.4 Hochladen von Inhalten
Der Kunde verpflichtet sich, keine Inhalte hochzuladen oder die SaaS-Lösung in einer Weise zu nutzen, die: (a) Rechte Dritter verletzt; (b) betrügerisch ist oder den Verkauf gefälschter oder gestohlener Waren umfasst; (c) gegen Gesetze oder Vorschriften verstößt; (d) falsch oder irreführend ist; (e) zu einer Haftung von flair.hr führt oder dazu führt, dass Dienstleister ihre Leistungen einstellen; (f) verleumderisch, bedrohend oder belästigend ist; oder (g) als rechtswidrig, beleidigend oder anstößig angesehen werden könnte. Der Kunde haftet für sämtliche Inhalte, die von autorisierten Nutzern im Zusammenhang mit dem Kunden hochgeladen werden. Hinweise oder Ansprüche Dritter wegen Rechtsverletzungen sind vom Kunden ordnungsgemäß zu bearbeiten.
6.5 Kundendaten
Der Kunde ist allein verantwortlich für die Nutzung seiner Daten im Zusammenhang mit den Leistungen sowie für die Art und Weise, wie diese Daten erhoben und mit Dritten geteilt werden. Dies umfasst insbesondere geeignete Sicherheitsmaßnahmen, regelmäßige Backups sowie gesetzlich erforderliche Aufbewahrungs- und Archivierungspflichten.
6.6 Systemanforderungen
Der Kunde erfüllt die für die Nutzung der SaaS-Lösung erforderlichen Systemanforderungen gemäß Bestellformular und referenzierten Dokumenten. flair.hr kann diese Anforderungen im Rahmen der Weiterentwicklung der SaaS-Lösung ändern und wird den Kunden darüber informieren.
6.7 Viren
Der Kunde darf keine Viren oder sonstige schädliche Software absichtlich über die SaaS-Lösung verbreiten oder speichern. Der Kunde muss angemessene Maßnahmen treffen, um dies zu verhindern, insbesondere durch den Einsatz aktueller Virenschutzsoftware.
6.8 Verantwortung für autorisierte Nutzer
Der Kunde ist für die Nutzung der Leistungen durch seine autorisierten Nutzer verantwortlich.
6.9 Änderungen
Der Kunde informiert flair.hr in Textform über Änderungen seines Unternehmens, die für die Erbringung der Leistungen relevant sind. Dazu gehören insbesondere Änderungen der Geschäftsadresse, Firma, Rechtsform oder Ansprechpartner.
7 Wartung und Support
7.1 Wartung
flair.hr erbringt Wartungsleistungen für die SaaS-Lösung gemäß den nachfolgenden Bestimmungen. Die Wartung umfasst: (i) die Behebung von Mängeln („Defects“) gemäß Abschnitt 7.2; (ii) die Bereitstellung neuer Versionen der SaaS-Lösung gemäß Abschnitt 5.5 sowie entsprechend gesetzlicher Anforderungen; und (iii) die Bereitstellung eines Benutzer-Helpdesks (vorbehaltlich der Bestimmungen in Abschnitt 7.3).
7.2 Meldung von Mängeln
Der Kunde hat jeden Mangel (Sachmangel im Sinne von Abschnitt 8 oder Rechtsmangel im Sinne von Abschnitt 9, zusammen „Mangel“) unverzüglich über den von flair.hr bereitgestellten Benutzer-Helpdesk gemäß Abschnitt 7.3 zu melden. Der Kunde hat die Auswirkungen des Mangels detailliert zu beschreiben.
7.3 Benutzer-Helpdesk
flair.hr stellt dem Kunden einen Benutzer-Helpdesk zur Verfügung. Jeder gemeldete Mangel sowie jede Support-Anfrage wird entsprechend den in Abschnitt 7.4 definierten Kategorien eingestuft. Abhängig von der jeweiligen Kategorisierung ergreift flair.hr die entsprechenden Maßnahmen innerhalb der im jeweiligen Service Level Agreement festgelegten Reaktionszeiten. Die Kontaktdaten des Benutzer-Helpdesks sind im Service Level Agreement angegeben.
7.4Kategorisierung von Anfragen
Wird eine Anfrage als Mangel eingestuft, behebt flair.hr den Mangel gemäß den entsprechenden Regelungen in Abschnitt 8 und Abschnitt 9. Wird eine Anfrage nicht als Mangel eingestuft, ist flair.hr nicht verpflichtet, zusätzliche Supportleistungen zu erbringen, es sei denn, der Kunde hat einen gesonderten Supportvertrag über zusätzliche Supportleistungen abgeschlossen. Solche zusätzlichen Supportleistungen werden gesondert vergütet und unterliegen den Support-Bedingungen (siehe Abschnitt 1.5(b)).
7.5 Ausschlüsse
Der Kunde hat keine Ansprüche wegen Mängeln der SaaS-Lösung, soweit diese auf unautorisierte Änderungen der SaaS-Lösung durch den Kunden zurückzuführen sind oder der Kunde die SaaS-Lösung nicht entsprechend der jeweils geltenden Dokumentation genutzt hat. Soweit der Kunde Drittanbieterleistungen im Zusammenhang mit der SaaS-Lösung nutzt, übernimmt flair.hr keine Verantwortung für Mängel, die auf solche Drittanbieterleistungen oder Drittsoftware zurückzuführen sind, insbesondere nicht für die fehlerfreie Funktionsweise der SaaS-Lösung.
8 Sachmängel
8.1 Sachmangel
Ein „Sachmangel“ liegt vor, wenn die SaaS-Lösung nicht die vertraglich vereinbarte Beschaffenheit aufweist, die sich aus dem jeweiligen Bestellformular und den darin referenzierten Dokumenten ergibt. Soweit keine Beschaffenheit vereinbart wurde, richtet sich die Beurteilung nach den gesetzlichen Vorschriften.
8.2 Mangelbeseitigung
flair.hr kategorisiert eingereichte Meldungen gemäß Abschnitt 7.4. Wird eine Anfrage als Sachmangel eingestuft, wird flair.hr nach eigenem angemessenen Ermessen eine der folgenden Maßnahmen zur Behebung des Mangels ergreifen:
(a) Bereitstellung eines Updates oder Releases;
(b) Erteilung von Anweisungen an den Kunden zur Umgehung des Problems oder zur Behebung des Mangels. Der Kunde hat sicherzustellen, soweit dies zumutbar ist, dass diese Anweisungen durch fachkundiges Personal umgesetzt werden.
9 Rechtsmängel
9.1 Rechtsmangel
Ein „Rechtsmangel“ liegt vor, wenn dem Kunden die für die Nutzung der SaaS-Lösung erforderlichen Rechte nicht wirksam eingeräumt werden können.
9.2 Mangelbeseitigung
flair.hr kategorisiert eingereichte Meldungen gemäß Abschnitt 7.4. Wird eine Anfrage als Rechtsmangel eingestuft, wird flair.hr dem Kunden eine rechtlich unanfechtbare Möglichkeit zur Nutzung der SaaS-Lösung verschaffen. flair.hr kann die betreffende Leistung durch eine gleichwertige Leistung ersetzen, sofern dies für den Kunden zumutbar ist. Machen Dritte gegenüber dem Kunden Ansprüche wegen der Verletzung von Schutzrechten geltend, hat der Kunde flair.hr unverzüglich in Textform zu informieren. flair.hr wird solche Ansprüche nach eigenem Ermessen und in Abstimmung mit dem Kunden abwehren oder beilegen. Der Kunde wird flair.hr unverzüglich alle zur Verteidigung erforderlichen Informationen zur Verfügung stellen. Der Kunde darf Ansprüche Dritter nicht eigenständig anerkennen. flair.hr übernimmt die Verteidigung der Ansprüche auf eigene Kosten und stellt den Kunden von allen angemessenen und rechtmäßigen Kosten sowie Schäden frei, die im Zusammenhang mit der Verteidigung entstehen, soweit diese nicht auf einer Pflichtverletzung des Kunden beruhen.
10 Verfügbarkeit
1.1 Verfügbarkeit
flair.hr gewährleistet die Verfügbarkeitsrate gemäß dem jeweils geltenden Service Level Agreement.
1.2 Berechnung
Bei der Berechnung der Verfügbarkeit der SaaS-Lösung im Rahmen des jeweiligen Service Level Agreements werden folgende Fälle der Nichtverfügbarkeit oder eingeschränkten Verfügbarkeit nicht berücksichtigt:
(a) Jegliche zuvor angekündigte Nichtverfügbarkeit oder eingeschränkte Verfügbarkeit der SaaS-Lösung aufgrund geplanter Wartungsarbeiten;
(b) Jegliche Nichtverfügbarkeit oder eingeschränkte Verfügbarkeit der SaaS-Lösung zur Vermeidung möglicher Schäden, Störungen oder sonstiger schwerwiegender Folgen für flair.hr oder den Kunden;
(c) Jegliche Nichtverfügbarkeit oder eingeschränkte Verfügbarkeit der SaaS-Lösung, die auf Drittsoftware von Salesforce zurückzuführen ist;
(d) Jegliche Nichtverfügbarkeit oder eingeschränkte Verfügbarkeit der SaaS-Lösung infolge unvorhersehbarer Ereignisse außerhalb des zumutbaren Einflussbereichs von flair.hr, die auch bei Anwendung angemessener Sorgfalt nicht vermeidbar sind, insbesondere Naturkatastrophen, Epidemien, Pandemien, Krieg, Blockaden, Embargos, Energieversorgungs- oder Betriebsstörungen, Energiemangel, behördliche Anordnungen, gesetzliche Verbote, Arbeitskämpfe oder sonstige Fälle höherer Gewalt.
1.3 Im Falle geplanter Wartungsarbeiten wird flair.hr versuchen, die Dauer der Unterbrechung so gering wie möglich zu halten und Wartungsarbeiten nach Möglichkeit außerhalb der üblichen Geschäftszeiten durchzuführen.
Bei ungeplanter Nichtverfügbarkeit oder eingeschränkter Verfügbarkeit informiert flair.hr den Kunden unverzüglich und teilt die voraussichtliche Dauer mit. Der Kunde wird mit flair.hr zusammenarbeiten, um die Ursache eines Problems zu identifizieren, sofern diese im Verantwortungsbereich des Kunden liegt. Ist flair.hr aufgrund höherer Gewalt an der Erbringung von Leistungen gehindert, wird auch der Kunde von seinen Leistungspflichten befreit.
11 Vorübergehende Aussetzung
11.1 Aussetzung
flair.hr ist berechtigt, die Nutzung der Leistungen durch den Kunden mit sofortiger Wirkung auszusetzen oder einzuschränken, wenn flair.hr nach vernünftigem Ermessen feststellt, dass ein wesentlicher Verstoß gegen die Verpflichtungen des Kunden aus diesen SaaS-Bedingungen oder dem SaaS-Vertrag vorliegt oder ein Sicherheitsvorfall bzw. eine Bedrohung der Sicherheit der Leistungen im Zusammenhang mit dem Zugriff oder der Nutzung durch den Kunden besteht; oder wenn eine solche Aussetzung oder Einschränkung gesetzlich, durch gerichtliche Entscheidung oder durch Anordnung einer Behörde erforderlich ist. Insbesondere Verstöße wegen Nichtzahlung fälliger Gebühren gemäß diesen SaaS-Bedingungen oder Verstöße gegen Abschnitt 6.3 (Unzulässige Nutzung), Abschnitt 14 (Freistellung), Abschnitt 15 (Geistige Eigentumsrechte) und Abschnitt 18 (Vertraulichkeit) gelten als wesentliche Vertragsverletzungen. Das Recht von flair.hr zur Kündigung eines SaaS-Vertrags gemäß Abschnitt 12 sowie alle weiteren Rechte und Rechtsbehelfe von flair.hr bleiben unberührt.
11.2 Pflichten des Kunden während der Aussetzung
Im Falle einer Aussetzung oder Einschränkung bleibt die Verpflichtung des Kunden zur Zahlung der Gebühren gemäß Abschnitt 4 bestehen.
11.3 Reaktivierung der Leistungen
Kann der Kunde die Ursache der Aussetzung oder Einschränkung in zumutbarer Weise beseitigen, wird flair.hr den Kunden über die erforderlichen Maßnahmen zur Wiederherstellung des Zugangs zu den Leistungen informieren. Die Aussetzung oder Einschränkung wird aufgehoben, sobald der Grund hierfür nicht mehr besteht. flair.hr behält sich das Recht vor, eine angemessene Reaktivierungsgebühr zu erheben.
12 Laufzeit und Kündigung
12.1 Laufzeit
Der SaaS-Vertrag tritt mit dem im Bestellformular angegebenen Wirksamkeitsdatum („Effective Date“) in Kraft und bleibt für die im Bestellformular festgelegte anfängliche Vertragslaufzeit („Initial Term“) gültig. Die anfängliche Laufzeit verlängert sich nach Ablauf der Initial Term oder einer jeweiligen Verlängerungslaufzeit automatisch um weitere 12 Monate (jeweils eine „Renewal Term“), sofern nicht eine Partei den SaaS-Vertrag mit einer Frist von sechs Wochen zum Ende der jeweiligen Laufzeit kündigt (die Initial Term zusammen mit jeder Renewal Term nachfolgend gemeinsam die „Laufzeit“).
12.2 Kündigung durch beide Parteien
Jede Partei kann den SaaS-Vertrag aus wichtigem Grund kündigen („Kündigung aus wichtigem Grund“). Ein wichtiger Grund liegt insbesondere in folgenden Fällen vor:
(a) Vertragsverletzung
bei einer wesentlichen Vertragsverletzung durch die andere Partei. Sofern die Leistungserbringung nicht dauerhaft unmöglich ist, darf die nicht vertragsbrüchige Partei den SaaS-Vertrag nur kündigen, wenn sie die andere Partei schriftlich abmahnt, ihr eine angemessene Frist von mindestens dreißig Kalendertagen zur Behebung der wesentlichen Vertragsverletzung setzt und die Vertragsverletzung innerhalb dieser Frist nicht behoben wird. Jeder Verstoß des Kunden gegen seine Zahlungspflichten gilt als wesentliche Vertragsverletzung.
(b) Zahlungsunfähigkeit
wenn gegen die andere Partei ein Insolvenzverfahren eröffnet wird, Zahlungen eingestellt werden oder ein Antrag auf Insolvenz, Konkurs, Liquidation oder ein vergleichbares Verfahren gestellt wird.
12.3 Kündigung durch flair.hr
Darüber hinaus kann flair.hr den SaaS-Vertrag während der Laufzeit aus wichtigem Grund mit sofortiger Wirkung kündigen, wenn:
(a) der Kunde gegen Abschnitt 14 (Freistellung), Abschnitt 15 (Geistige Eigentumsrechte) oder Abschnitt 18 (Vertraulichkeit) verstößt; oder
(b) beim Kunden ein Kontrollwechsel stattfindet, beispielsweise durch die Übertragung der Mehrheit seiner Anteile oder Vermögenswerte (oder der Anteile bzw. Vermögenswerte seiner direkten oder indirekten Muttergesellschaft) oder durch eine Verschmelzung oder Zusammenlegung mit einem anderen Unternehmen.
12.4 Gebühren und Rückerstattungen
Mit Beendigung des SaaS-Vertrags werden sämtliche offenen Gebühren sofort fällig und zahlbar. Der Kunde hat keinen Anspruch auf Rückerstattung bereits gezahlter Beträge im Rahmen dieser SaaS-Bedingungen. Die Kündigung entbindet den Kunden nicht von seiner Verpflichtung zur Zahlung bereits fälliger Beträge an flair.hr.
12.5 Form
Jede Kündigung bedarf mindestens der Textform.
13 Liability
13.1 Liability. flair.hr shall be unrestrictedly liable for any damage caused by intent or gross negligence. In the event of a slightly negligent breach of a major obligation (Hauptpflicht) or an accessory obligation (Nebenpflicht), whose breach puts the achievement of the contractual purpose at risk or whose fulfilment is essential to the due and proper implementation of the SaaS-Agreement and on whose fulfilment Customer could reasonably rely (“Essential Obligations” – Kardinalpflicht), the liability of flair.hr is limited to damage foreseeable at the time of conclusion of the contract and characteristic for the contract (vertragstypischer vorhersehbarer Schaden). The parties understand that the typical foreseeable damage regularly does not exceed the annual contractual volume.
13.2 Exclusion of Liability. flair.hr is not liable for slightly negligent breaches of accessory obligations that are not Essential Obligations. To the extent the liability of flair.hr is excluded or limited, this shall also apply to the personal liability of flair.hr’s employees, members of staff, representatives, and vicarious agents.
13.3 Exclusions. The above exclusions and limitations of liability shall not apply in the event of malicious concealment of defects or a guarantee as to quality, to the liability for claims under the Product Liability Act (Produkthaftungsgesetz), and to claims based on personal injuries (life, limb, or health). This shall not entail a reversal of the burden of proof to Customer’s disadvantage.
14 Indemnification
2. Customer shall indemnify flair.hr, its suppliers and contractors, and each of their respective employees, officers, directors, and representatives from and against, and, at flair.hr’s option, defend flair.hr against, any claims, damages, liabilities, losses, costs, and expenses (including reasonable attorney’s fees) arising from or in connection with: (i) the use of the Services by Customer not in accordance with the SaaS-Agreement; (ii) any violation of laws or rights of others by Customer’s use of the Services; (iii) any breach by Customer or any of its employees; (iv) operation, combination, or use of the Services in conjunction with any of Customer’s own data, information, content, software, materials, or services and/or in conjunction with any third party data, information, content, software, materials, or services; (v) an adjustment or different configuration of the Services made or caused by Customer, or a third party to which Customer facilitates or permits access to the Services; (vi) any claims by any member or employee of Customer, or contractor or other third party to which Customer facilitates or permits access to the Services; and (vii) the Customer’s unauthorized use of flair.hr’s trademarks, designations, and logos.
15 Intellectual property rights
15.1 Intellectual property. The SaaS-Solution is protected by copyright and other intellectual property rights. flair.hr and its licensors shall exclusively retain all right, title and interest to the SaaS-Solution and Documentation, and any intellectual property rights that can be exercised in relation to the Services. The Customer shall acquire no rights whatsoever other than explicitly described in section 15.2.
15.2 Grant of rights. Subject to compliance with the provisions of these SaaS-Terms and SaaS-Agreements, flair.hr grants Customer a non-exclusive, non-sublicensable and non-transferable right, limited to the Term and the number of Authorized Users, to use the SaaS-Solution within the specified scope via the internet as a cloud solution as well as the corresponding Documentation. Further restrictions may be listed in the respective SaaS-Agreement.
15.3 Third-party technology. If and to the extent as the Services include third-party technology (such as proprietary or open-source software), such third-party technology shall be subject to third-party terms and conditions governing such technology. flair.hr will notify Customer of third-party terms and conditions by referencing them in the SaaS-Agreement or by providing other written or electronic notice. With respect to such third-party technology, the applicable third-party terms and conditions shall replace any provisions set forth in these SaaS-Terms or SaaS-Agreements concluded thereunder between flair.hr and Customer. flair.hr is not responsible for such third-party technology and such third-party terms do not govern flair.hr’s Services. Customer agrees to comply with such third-party terms and conditions, as updated from time to time by the third party. Unless the third-party technology is incorporated into the SaaS-Solution by flair.hr and forms an inextricable part thereof, it is Customer’s sole responsibility to obtain at its own cost adequate licenses for third-party technology directly from the relevant third parties, and to comply with the license requirements stated by such third party.
16 Customer data, return of data
16.1 Customer Data. Customer shall retain ownership of or exclusive rights over its data that are stored on the Customer’s storage space provided by flair.hr (hereafter referred to as “Customer Data”) and may access Customer Data at any time during the Term subject to these SaaS-Terms and the Order Form.
16.2 Return of Customer Data. Upon expiration or termination of the SaaS-Agreement, the return of Customer Data shall take place by the provision of an internet download option in a format to be determined by flair.hr. Customer must inform flair.hr at least 14 calendar days before the end of the SaaS-Agreement in Textform if Customer wants to receive Customer Data at the end of the SaaS-Agreement. Customer shall notify flair.hr of any issues with the Customer Data provided within 14 calendar days upon receipt of the Customer Data from flair.hr. If Customer fails to inform flair.hr about the intention to receive Customer Data or any issue with the Customer Data received within the given time frames, flair.hr has the right to delete Customer Data 90 calendar days after the expiration or termination of the SaaS-Agreement.
16.3 Feedback and Customer Surveys. Customer hereby acknowledges and agrees that flair.hr may, from time to time, collect feedback and conduct surveys regarding Customer's use of the Services, Customer satisfaction, feature requests, user experience, and other topics relevant to the improvement and optimization of the Services. Such surveys may be conducted via email, in-application notifications, telephone, or other electronic means, and flair.hr will ensure that all survey communications are clearly identified as originating from flair.hr. Customer hereby authorizes flair.hr to utilize third-party survey tools that integrate with Salesforce's API for the purpose of conducting surveys, provided that such tools only receive encrypted or tokenized data and do not have direct access to Customer's raw data stored within the Services. flair.hr remains fully responsible for the security and compliance of any third-party survey tools utilized and will ensure that all such tools are bound by confidentiality and data protection terms no less protective than those contained in this Agreement. All feedback collection and survey activities will be conducted in accordance with flair.hr's Privacy Policy and applicable data protection laws. flair.hr will not publicly attribute specific feedback to Customer without Customer's prior written consent and will anonymize all survey data used for marketing or public-facing materials. Customer has the right to request deletion of historical survey responses in accordance with applicable data protection laws, subject to flair.hr's legitimate business interests and legal requirements for data retention.
16.4 Deletion of Customer Data. flair.hr shall delete Customer Data still available to it 90 calendar days after the data is returned to Customer following the end of a contract, unless Customer notifies flair.hr within this period that the data provided to Customer is not legible or is incomplete.
17 Subcontractors
flair.hr shall be entitled to involve subcontractors for the provision of Services, e.g., cloud space and data hosting providers. The use of subcontractors shall not relieve flair.hr of its obligation vis-à-vis Customer.